Die BFH empfiehlt, im Rahmen von Anstellungsverhältnissen (oder einer vergleichbaren Rechtsbeziehung) an der BFH geschaffene Werke offen zu lizenzieren, um
Das vorliegende Merkblatt bietet eine Anleitung zur Verwendung von Creative Commons-Lizenzen
(CC-Lizenzen) für die Veröffentlichung von an der BFH offen lizenziertem Content.
Mit Creative Commons (CC) können Urheber*innen von Fotos, Videos, Musik, Texten, Bildungsmaterialien usw. in wenigen Klicks Lizenzen für die Weiterverwendung ihrer Werke erstellen. Sie können selber bestimmen, unter welchen rechtlichen Bedingungen ihre Werke veröffentlicht und genutzt werden dürfen. Nutzerinnen und Nutzer wissen anhand der gewählten Kennzeichnung exakt, ob und wie sie diese Werke nutzen bzw. weiterverwenden dürfen. Die Lizenzen sind kostenlos. Weitere Informationen finden sich unter: http://www.creativecommons.ch/wie-funktionierts/
<aside> ❗ Bitte beachte, dass eine erteilte Lizenz nur in Richtung «offener» verändert werden kann. Eine eimal ausgestellte CC-Lizenz kann nicht mehr zurückgenommen werden.
</aside>
CC0 (CC Zero) Verzicht auf alle urheberrechtlichen und verwandten Schutzrechte. In der CH nicht möglich, da der urheberrechtliche Schutz automatisch mit Werkerstellung vorhanden ist, dagegen in anderen Rechtssystemen erst mit Lizenzierung.