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Generelles


Was soll ich beachten wenn ich meine Lehrveranstaltung online durchführe?

Input aus der Distanz


Wie gebe ich einen Input, ohne am gleichen Ort wie meine Studierenden zu sein?

Wie kann ich meine Vorlesung aufzeichnen bzw. einen Screencast erstellen?

Videokonferenzen


Wie kann ich «Teams» für eine Videokonferenz einsetzen?

Wie kann ich «meet.jit.si» für einen Live-Stream einsetzen?

Datenschutz


Die Studierenden können nicht zu einer sichtbaren Teilnahme an live aufgezeichneten Lehrveranstaltungen verpflichtet werden. Sie müssen die Aufnahme-Einwilligung (welche durch die blosse Teilnahme erfolgt) bei den Studierenden datenschutzrechtskonform abholen. Dies geschieht am besten mittels Information in der Vorlesungsankündigung bzw. mit den Vorbereitungsmaterialien und zusätzlich zu Veranstaltungsbeginn. Informieren Sie die Studierenden auch über den späteren Speicherort der Aufnahme sowie die geplante Speicherdauer.

Für das Entfernen und Löschen der Aufzeichnung ist jede/r Ersteller*in selbst verantwortlich, wobei datenschutzrechtlich solche Aufnahmen nur solange gespeichert werden dürfen, wie dies zur Erfüllung der Lehraufgabe erforderlich ist.

Stellen Sie sicher, dass keine besonders schützenswerten Personendaten (zu Religionszugehörigkeit, Gesundheitszustand u.a., s. Art. 3 KDSG) gestreamt werden. Das kann insbesondere der Fall sein, wenn zu diesen Daten «Abfragen» erfolgen. Es ist klar, dass nie ganz ausgeschlossen werden kann, dass Teilnehmende entsprechende Inhalte von sich preisgeben. Gleichwohl kann die BFH organisatorisch durch Hinweise ihre Dozierenden dazu anhalten, entsprechende Möglichkeiten schon gar nicht erst zu schaffen bzw. ein entsprechendes Streaming zu unterbinden.